Schutz- und Hygienekonzept der Cafe-Bar Herzog
für Veranstaltungen

Stand 30.09.2020

Kommunikation

Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept wird im vor der Veranstaltung erscheinenden Newsletter und auf der Internetseite der Cafe-Bar Herzog veröffentlicht.

Bei der Anmoderation der Veranstaltung wird dem Publikum nochmals mündlich das Schutz- und Hygienekonzept erläutert.

Platzreservierung und Einlass

Ein Besuch der Veranstaltung ist ausgeschlossen bei

- jeweils innerhalb der letzten 14 Tage.

Die Besucher der Cafe-Bar Herzog sollen Ihre Sitzplätze vor der Veranstaltung per E-Mail reservieren. Die Betriebsleitung behält sich vor, den Zugang zahlenmäßig zu begrenzen oder die Veranstaltung bei Verschärfung des Corona-Reglements auch kurzfristig abzusagen.

Auf Basis der vorliegenden Reservierungen weist ausschließlich das Personal entsprechend der gültigen Abstandsregel von 1,5m den Besuchern einen Tisch / Sitz zu.

Kulturelle Aufführungen dürfen durch die Gäste nur von dem ihnen zugewiesenen Platz aus verfolgt werden.

Das Personal der Cafe-Bar Herzog erfasst zur Rückverfolgbarkeit im Infektionsfall die Kontaktdaten der Gäste, die sich ggf. auszuweisen haben.

Mit dem Betreten der Cafe-Bar Herzog erklären sich die Gäste mit dem bestehenden Schutz- und Hygienekonzept der Cafe-Bar Herzog und der vom bayerischen Staatsministerium vorgeschriebenen Datenspeicherung von Namen, e-Mailadresse und Telefonnummer zur Rückverfolgung von Infektionen einverstanden.

Wegekonzept

Die Cafe-Bar Herzog verfügt nur über einen einzigen Zugang (der Notausgang ist nicht geeignet). Daher sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

Lüftungskonzept

Die Zuluft- und Abluftanlagen werden während der gesamten Veranstaltung eingeschaltet.

Zusätzlich wird die Cafe-Bar Herzog während der Veranstaltungspausen über Türen (incl. Notausgang) und Oberlichten quergelüftet. Während des Einlasses sind die Oberlichten ebenfalls geöffnet. Veranstaltungen enden um 22 Uhr, um veranstaltungsbedingte Schall-Emissionen nach diesem Zeitpunkt auszuschließen.

Hygiene- und Abstandskonzept

Die Gäste haben in allen Innenräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Ausnahme sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

Mitwirkende haben in allen Innenräumen, in denen sich Gäste aufhalten und der Sicherheitsabstand nicht gewährt werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon sind ausgenommen:

Musikgruppen haben einen Abstand von 1,5m (2m bei Gesangsdarbietungen) zum Publikum. Gäste dürfen nicht zum Mitsingen animiert werden.

Der Moderator der Veranstaltung trägt für die Wahrnehmung seiner Aufgabe eine Mund-Nasen- Bedeckung.

Am Eingang befindet sich ein Desinfektionsmittel-Spender mit den entsprechenden Hinweisen zur Hände-Reinigung und -Desinfektion.

Auf den Toiletten werden Einwegpapierhandtücher verwendet. Hier werden ebenfalls Desinfektionsmittel-Spender aufgestellt.

Handläufe und Türgriffe werden nach den Veranstaltungspausen desinfiziert.

Eine Grundreinigung erfolgt nach der Veranstaltung.

Service

Das Servieren von Speisen und Getränken erfolgt durch das Personal ausschließlich am Platz des Gasts. Das Service-Personal hat dabei eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen.

Das Abkassieren erfolgt durch das Personal ausschließlich am Platz des Gasts. Das Service-Personal hat dabei eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. Der Zahlungsvorgang wie bisher an der Kasse ist nicht mehr möglich.

Verdacht auf COVID-19

Sollten Personen während der Veranstaltung Symptome mit Verdacht auf COVID-19 zeigen, haben sie umgehend die Veranstaltung zu verlassen. Gleichzeitig ist die Betriebsleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet.